Mobile Objects "Certified Partner" Version 4

Die LKS wurde für ein weiteres Telematik System zertifiziert

Die Lösungen der Mobile Objects AG Überzeugen nicht zuletzt durch die große Bandbreite der stufenlos ausbaubaren Funktionalität. Von der Ortung über die Flottenkommunikation und Telematik bis zum Barcodescanning stehen für alle Kundenanforderungen maßgeschneiderte Systeme zur Verfügung.  

Map&Guide 5

Map&Guide Versionen

Unser führender Softwarepartner für Kartendarstellungen, Entfernungs- und Mautberechnungen, die Map&Guide GmbH, Karlsruhe, kündigt mit ihrem neuesten Update die von der LKS seit langer Zeit geforderte Möglichkeit an, unterschiedlicher Teilkarten zu kombinieren. Wir hoffen damit insbesondere für Polen den Lückenschluss zwischen den Karten Poland -City und (Mittel-)Europa-City realisieren zu können. Natürlich informieren wir alle Kunden und Interessenten über die Ergebnisse unserer Tests und die anschließenden praktischen Erfahrungen.

Aufgrund der innovativen CoTrIS Application-Server-Architektur können auch diese Updates ohne Installationsaufwand auf den Clients automatisch zur Verfügung gestellt werden.


Windows Vista und CoTrIS

Keine Probleme oder Einschränkungen der CoTrIS Funktionalitäten unter Windows Vista

Zum Auslieferungsstart des neuesten Windows Betriebssystems bestätigt unsere Entwicklungsabteilung:
"Keine Probleme oder Einschränkungen der CoTrIS Funktionalitäten unter Windows Vista"

High Tech aus Bayern

Cotris auf der Transport Logistik 2007 vom 12. bis 15, Juni 2007, (Halle B5, 325/422)

Die LKS erhielt für Ihr innovatives Softwarekonzept CoTrIS die Zulassung, auf dem Stand der Bayern Innovativ, Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer GmbH, auszustellen.

(Halle B5, 325/422)

"Wir freuen uns auf den Austausch mit anderen zukunftsorientierten Unternehmen in diesem durch den Freistaat Bayern geförderten Rahmen", erklärte Wolfgang Schmid. "Die Zulassung betrachten wir auch als Anerkennung für unsere technologisch und qualitativ führenden Softwareprodukte".

JOB@MYLKS.COM

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden die Grundlage für unseren Erfolg!

Durch ihre Kompetenz, Begeisterungs- und Lernfähigkeit können wir unsere Position als Technologieführer im Bereich der Transport Management Systeme halten. Wir fördern ihre Fähigkeiten und binden sie durch offene Kommunikation, in einer flachen Hierarchie, in ein höchst leistungsfähiges Team aus Individualisten und Querdenkern ein.

Wenn Sie unser junges Team durch Ihre Kreativität, Kundenorientierung und Flexibilität verstärken können, übermitteln Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte an Herrn Wolfgang Schmid ( job@myLKS.com )

weitere offene Stellen

Frohe Weihnachten und ein Gutes Neues Jahr

Das Team der LKS bedankt sich bei allen Kunden, Interessenten und Partnern für das entgegengebrachte Vertrauen und die erfolgreiche Zusammenarbeit.

Da wir selbstbewusst davon ausgehen, dass wir dazu beigetragen haben, dass es auch Ihnen dieses Jahr ein bisschen besser ging, unterstützen wir zum Jahresende wieder die UNICEF Aktion.

"Spenden statt Präsente",
um auch denjenigen, die mit unseren Softwarelösungen [noch] nichts anfangen können, das Leben zu erleichtern.

"Das schönste Geschenk ist das Lachen eines Kindes".


Neue Lenk- und Ruhezeiten der Europäischen Union ab April 2007

Zum 11. April 2007 tritt die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und...

des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates komplett in Kraft.

KAPITEL III

HAFTUNG VON VERKEHRSUNTERNEHMEN
Artikel 10 

2) Das Verkehrsunternehmen organisiert die Arbeit der in Absatz 1 genannten Fahrer so, dass diese die Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 sowie des Kapitels II der vorliegenden Verordnung einhalten können. Das Verkehrsunternehmen hat den Fahrer ordnungsgemäß anzuweisen und regelmäßig zu überprüfen, dass die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 und Kapitel II der vorliegenden Verordnung eingehalten werden. 
3) Das Verkehrsunternehmen haftet für Verstöße von Fahrern des Unternehmens, selbst wenn der Verstoß im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates oder eines Drittstaates begangen wurde. 

Quelle: Sokolowski.org

Unsere CoTrIS User sind bestens auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen vorbereitet - und dies schon seit Sie mit dem visuellen Transport Management System arbeiten. Wurde unsere Vision von "unserem Beitrag zur Verkehrssicherheit" zunächst auch manchmal als illusorisch belächelt, so zeigt die aktuelle Entwicklung, dass wir damit wieder die bekannte Nasenlänge voraus waren.

Ab dem ersten Release wurden die Disponenten mit zahlreichen Funktionen zur Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen für Lenk- und Ruhezeiten unterstützt. Von der Anzeige der Restfahrzeit bis zur systemgestützten Berechnung der voraussichtlichen Ankunftszeit bieten wir unseren Kunden und Partnern die bestmögliche Datenbasis aus der intelligenten Verknüpfung von Transport- und Auftragsdaten.

Unsere Projektleiter informieren Sie gerne, wie CoTrIS für Sie die Nachweise der "rechtskonformen Arbeitsorganisation" und der "Fahrerüberprüfung" führt.