Die LKS erhielt für Ihr innovatives Softwarekonzept CoTrIS die Zulassung, auf dem Stand der Bayern Innovativ, Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer GmbH, auszustellen.
(Halle B5, 325/422)
"Wir freuen uns auf den Austausch mit anderen zukunftsorientierten Unternehmen in diesem durch den Freistaat Bayern geförderten Rahmen", erklärte Wolfgang Schmid. "Die Zulassung betrachten wir auch als Anerkennung für unsere technologisch und qualitativ führenden Softwareprodukte".
Durch ihre Kompetenz, Begeisterungs- und Lernfähigkeit können wir unsere Position als Technologieführer im Bereich der Transport Management Systeme halten. Wir fördern ihre Fähigkeiten und binden sie durch offene Kommunikation, in einer flachen Hierarchie, in ein höchst leistungsfähiges Team aus Individualisten und Querdenkern ein.
Wenn Sie unser junges Team durch Ihre Kreativität, Kundenorientierung und Flexibilität verstärken können, übermitteln Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte an Herrn Wolfgang Schmid ( job@myLKS.com )
Da wir selbstbewusst davon ausgehen, dass wir dazu beigetragen haben, dass es auch Ihnen dieses Jahr ein bisschen besser ging, unterstützen wir zum Jahresende wieder die UNICEF Aktion.
"Spenden statt Präsente",
um auch denjenigen, die mit unseren Softwarelösungen [noch] nichts anfangen können, das Leben zu erleichtern.
"Das schönste Geschenk ist das Lachen eines Kindes".
des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates komplett in Kraft.
KAPITEL III
HAFTUNG VON VERKEHRSUNTERNEHMEN
Artikel 102) Das Verkehrsunternehmen organisiert die Arbeit der in Absatz 1 genannten Fahrer so, dass diese die Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 sowie des Kapitels II der vorliegenden Verordnung einhalten können. Das Verkehrsunternehmen hat den Fahrer ordnungsgemäß anzuweisen und regelmäßig zu überprüfen, dass die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 und Kapitel II der vorliegenden Verordnung eingehalten werden.
3) Das Verkehrsunternehmen haftet für Verstöße von Fahrern des Unternehmens, selbst wenn der Verstoß im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates oder eines Drittstaates begangen wurde.
Quelle: Sokolowski.org
Unsere CoTrIS User sind bestens auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen vorbereitet - und dies schon seit Sie mit dem visuellen Transport Management System arbeiten. Wurde unsere Vision von "unserem Beitrag zur Verkehrssicherheit" zunächst auch manchmal als illusorisch belächelt, so zeigt die aktuelle Entwicklung, dass wir damit wieder die bekannte Nasenlänge voraus waren.
Ab dem ersten Release wurden die Disponenten mit zahlreichen Funktionen zur Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen für Lenk- und Ruhezeiten unterstützt. Von der Anzeige der Restfahrzeit bis zur systemgestützten Berechnung der voraussichtlichen Ankunftszeit bieten wir unseren Kunden und Partnern die bestmögliche Datenbasis aus der intelligenten Verknüpfung von Transport- und Auftragsdaten.
Unsere Projektleiter informieren Sie gerne, wie CoTrIS für Sie die Nachweise der "rechtskonformen Arbeitsorganisation" und der "Fahrerüberprüfung" führt.
Das Thema "Telematik/ Flottenkommunikation" stand nicht nur aufgrund der weiter wachsenden Anzahl von Anbietern im Mittelpunkt des Interesses, sondern ließ auch auf unserem Stand einen erhöhten Beratungsbedarf erkennen.
Da unser Team über umfassende und tief greifende Kenntnisse bei der Integration vieler unterschiedlicher Anbieter verfügt, konnten wir hier nicht nur durch unsere oftmals bestätigte Sachkompetenz überzeugen, sondern wurden auch als neutrale Berater wahrgenommen und gesucht. Gerade die Vielfalt der angebotenen Kommunikationslösungen ist für Interessenten aufgrund der zum Teil sehr verschiedenen Funktionalitäten/Techniken kaum zu überblicken und mit den ebenso vielfältigen Anforderungen zu vereinen.
Eine falsch getroffene Auswahl erweist sich im täglichen Einsatz dann auch als entsprechend fatal und (meist) unnötig teuer. Da wir weder eine eigene Telematiklösung "verkaufen müssen" noch "Tippprovisionen" von anderen Herstellern annehmen, können wir Sie völlig unabhängig beraten, welche Lösung am Besten zu Ihrem Unternehmen passt.