Da hat man als Unternehmer endlich die perfekte Software gefunden, und dann sprengt die Anschaffung das Budget völlig. Die Lizenz muss gekauft werden, und nicht selten ist auch noch eine Einrichtungsgebühr fällig. Für eine Einmalzahlung ist das Ganze schlicht zu teuer. Was tun?

Leasingmöglichkeiten Softwareleasing
Nicht nur ein Auto kann man leasen. Auch im Bereich der hochpreisigen Software ist Leasing ein beliebtes Mittel.

Manchmal ist es einfach so: Der Unternehmer hat aktuell keine ausreichenden finanziellen Reserven, um eine hochwertige Software anzuschaffen. Natürlich könnte er einen Kredit dafür aufnehmen, doch ist das tatsächlich sinnvoll? In jedem Fall verursacht ein Kredit zusätzliche Kosten für das Unternehmen. Und die Software-Anschaffung bindet Kapital – egal, ob dafür ein Kredit aufgenommen wird oder die Finanzierung aus „eigener Tasche“ erfolgt. Gut zu wissen, dass es eine flexiblere Lösung gibt: Das Softwareleasing.

Was genau ist Softwareleasing?

Dass Hardware im Unternehmen per Leasing finanziert wird, ist üblich und den meisten Entscheidern auch bekannt. Dass dasselbe Prinzip auch bei kostenintensiver Software angewandt werden kann, hat sich dagegen noch nicht so stark verbreitet. Ob es sich dabei um eine Standard-Software oder eine Individual-Software handelt, spielt keine Rolle.

Leasing und Finanzierung wirken auf den ersten Blick sehr ähnlich, unterscheiden sich jedoch in einem ganz bedeutsamen Merkmal: dem Eigentumsverhältnis. Bei der Finanzierung erhält der Unternehmer das Eigentumsrecht, beim Leasing nicht. In der Regel funktioniert Leasing nach folgendem Schema:

Der Leasinggeber erwirbt das Nutzungsrecht vom Lieferanten bzw. Hersteller der Software. Im Rahmen eines Leasingvertrags überlässt er dem Leasingnehmer dann dieses Nutzungsrecht gegen eine Leasinggebühr. Häufig wird dem Leasingnehmer das Leasingobjekt (hier die Software) vom Lieferanten direkt zur Verfügung gestellt.

Die Vorteile des Software-Leasing:

– Der Unternehmer schont seine Liquidität, sein Eigenkapital und seine Kreditlinie.
– Er hat eine klare Grundlage für die finanzielle Planung und für die Kosten.
– Er kann flexibler auf technische Entwicklungen und Änderungen reagieren.

Was genau ist ein Leasing-Vertrag?

Beim Softwareleasing wird die Software nicht gekauft. Das heißt, der Unternehmer erwirbt nicht das Eigentumsrecht an der Software, sondern das Recht, es zu nutzen. In welchem Rahmen sich dieses Nutzungsrecht bewegt, hängt von den Regelungen im Einzelfall ab. In vielen Fällen ist das Software-Leasing mit dem Hardware-Leasing gebündelt, doch auch ein separates Softwareleasing ist üblich und möglich.

Das Nutzungsrecht der Software ist in der Regel zeitlich begrenzt. Gerade bei Software macht dieser Punkt unbedingt Sinn, denn die Technik und die Programmierung schreiten stetig voran. Eine Software ist daher schnell veraltet und muss regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden. Bis zu einem gewissen Punkt ist dies per Updates möglich, doch irgendwann wird jede Software vollständig gegen eine neue Version ausgetauscht.

Fazit:

Sie leasen Kraftfahrzeuge für Ihren Fuhrpark? Hardware für Ihre IT? Leasing wird als moderne Form der Finanzierung bezeichnet und ist für Unternehmer eine finanziell sehr attraktive Alternative zum Kauf. Das gilt natürlich auch fürs Softwareleasing. Beim Leasing wird im Vergleich zur Finanzierung kein unternehmerisches Kapital gebunden, und Sie als Unternehmer bleiben flexibel in Ihren Entscheidungen. Gleichzeitig schonen Sie Ihre Liquidität und Ihre Kreditlinie.

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